Zustellung Kündigung (§ 166 ZPO Zustellung)
(Kündigung Zustellung Gerichtsvollzieher, Kündigung Zustellung Bote)
Kündigung Zustellung im Arbeitsrecht, Zivilrecht und im Mietrecht
Sowohl im Zivilrecht, im Arbeitsrecht wie auch im Mietrecht handelt es sich bei einer Kündigung um eine Willenserklärung unter Abwesenden (§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB). Wird die Willenserklärung, also die Entscheidung, ein Vertragsverhältnis zu kündigen, in Abwesenheit des anderen Vertragspartners getroffen, z.B. eine schriftliche Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, einem Vertragspartner, Mieter oder Vermieter, dann ist der Zugang der Willenserklärung beim anderen Vertragspartner (Empfänger) der entscheidende Punkt.
Kündigung Zustellung: Kündigung erst wirksam mit Zugang
Wirksam wird eine Kündigung erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Der Zeitpunkt, an dem die Kündigung dem anderen Vertragspartner zugeht (Zugang), entscheidet darüber, ob die Kündigungsfrist gewahrt wurde oder ob das Vertragsverhältnis fortbesteht.
Für den wirksamen Zugang der Kündigung ist es in jedem Fall zwingend erforderlich, dass die Kündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Darunter versteht man zum Beispiel den Briefkasten, die Wohnung oder die Geschäftsräume des Empfängers.
Ein weiteres Kriterium ist, dass unter normalen Umständen mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Wird ein Brief erst spätabends in einen Hausbriefkasten eingeworfen, gilt der Zugang erst mit Wirksamkeit am Morgen des nächsten Werktages.
Dabei genügt es nicht, nur den Einwurf beweisen zu können, z. B. mittels eines Einwurf-Einschreiben. Damit der Nachweis des Zugangs jederzeit erbracht werden kann, muss auch der Inhalt der Kündigung nachgewiesen werden können. Darin begründet sich auch die Problematik der Zustellung mit der normalen Post oder per Einschreiben. In beiden Fällen kann der Nachweis des Zuganges nicht erbracht werden, da weder der Name des Postboten bekannt ist, noch diesem der Inhalt des Briefes.
Um zu einem späteren Zeitpunkt den Zugang rechtssicher nachweisen zu können, ist zwingend ein Zeuge erforderlich, der sowohl die Kündigung Zustellung, wie auch den Inhalt des Kündigungsschreibens beweisen kann. Hierfür stehen die nachfolgenden Optionen zur Wahl:
- Kündigung Zustellung durch Gerichtsvollzieher (Zustellung ZPO § 166)
Die Kündigung Zustellung mittels Gerichtsvollzieher ist zweifelsfrei sicher, sie birgt aber dennoch einige Schwierigkeiten in der täglichen Anwendung:
Die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers kann nur über die Verteilungsstelle des Amtsgerichts erfolgen, in dessen Bezirk der Empfänger seinen (Wohn)Sitz hat. Es kann dabei aber kein direkter Einfluss genommen werden, weder auf den Zeitpunkt der Zustellung, auf den Zustellungsprozess, noch auf die Bearbeitungszeit der Verteilungsstelle. Steht das Fristende kurz bevor, an dem die Zustellung der Kündigung und der Zugang beim Empfänger erfolgt sein muss, scheidet die Wahl der Zustellung per Gerichtsvollzieher aus. Zudem birgt die Zustellung per Gerichtsvollzieher ein gewisses Reputationsrisiko, zumindest wenn beispielsweise Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern über Gerichtsvollzieher Kündigungen zustellen lassen, kann das in sozialen Medien und der Öffentlichkeit durchaus zu einem negativen Image beitragen.
- Kündigung Zustellung durch Bote (Zustellung ZPO § 166)
Die Kündigung Zustellung durch Bote kann keinesfalls durch den Absender selbst erfolgen. Auch scheiden Geschäftsleitungsorgane, wie beispielsweise Geschäftsführer oder Prokuristen als Botenzusteller aus, da diese in einem Gerichtsverfahren üblicherweise als Prozesspartei nicht als Zeuge auftreten können.
Die Kündigung Zustellung per Bote ist das einzige Mittel der Wahl, wenn der Zugangsnachweis 100% rechtssicher sein muss und eine gewisse Flexibilität im Zustellungsprozess benötigt wird. Voraussetzung ist aber, eine rechtskonforme und "saubere" Abbildung des Zustellungsprozesses.
Optimal ist eine neutrale Person als Zustellungsbote, die in keinem Abhängigkeitsverhältnis zum Absender steht. Will man die Rechtssicherheit noch weiter erhöhen, kann zusätzlich zum Zustellungsboten ein weiterer Zustellungszeuge den Zustellungsprozess beobachten. Im Falle des späteren Bestreitens des Zugangs der Kündigung durch den Empfänger, stehen Zustellungsbote, wie auch Zustellungszeuge, als Zeugen vor Gericht zur Verfügung.
Doch Vorsicht, die Vorbereitung der Zustellung ist bereits ein wichtiger Bestandteil des Zustellungsprozesses. Der Aufbau einer Beweiskette ist für die Rechtssicherheit einer Kündigungs-Zustellung unerlässlich. Die Beweiskette ist ein wesentlicher Bestandteil des Zustellungsprozesses und hat später weitreichende Auswirkungen auf die Beweiskraft von Zustellungsboten und Zustellungszeugen. Denn der Zustellungsprozess enthält vielfache kleine Stolperfallen, die geeignet sind, die Wirksamkeit des Zugangs der Kündigung in Frage zu stellen.
Weitere Kriterien zur Wirksamkeit der Kündigung
Damit durch Formfehler die Wirksamkeit der Kündigung nicht beeinträchtigt wird, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass diese den Formvorschriften entspricht und alles beinhaltet, was nach dem Gesetz oder aktueller Rechtsprechungen erforderlich ist. Zum Beispiel muss die Kündigung handschriftlich unterschrieben sein (Schriftform gemäß § 126 BGB) wenn durch Gesetz die schriftliche Form gefordert ist.
Kündigung Zustellung per Boten durch SecuTrans als Botendienst
SecuTrans zählt zu den wenigen etablierten Anbietern für Rechtssichere Zustellungen von Kündigungen ( als Kurier Zustellung / Boten Zustellung ) und zu den führenden Dienstleistern auf diesem Gebiet. Dabei besitzt SecuTrans höchste Fach- und Methodenkompetenz für die rechtssichere Abbildung des Zustellungsprozesses.
Welche Vorteile haben Sie beim Einsatz der SecuTrans Sicherheitskuriere als Boten Zusteller und Zustellungszeugen?
- Sicherheitskuriere mit hoher Fachkompetenz und Erfahrung auf dem Gebiet der rechtssicheren Zustellungen
- Zustellung von Kündigungen bundesweit in Deutschland sowie im Ausland, nach deutschem Recht
- Lückenlose Beweiskette gewährleistet die Rechtssicherheit der Kündigungszustellung
- Protokollierung und Dokumentation der Kündigungs-Zustellung im Zustellungsprozesses
- Archivierung der Beweise für einen späteren gerichtssicheren Nachweis des Zuganges der Kündigung
- Nachweis des Inhalts der zugestellten Kündigung jederzeit gewährleistet
- Zustellungsprozess wie auch Beweiskette rechtssicher und gerichtsverwertbar
- SecuTrans Sicherheitskuriere als Zustellungsbote und Zustellungszeuge sind erfahrene Zeugen vor Gericht
Wie funktioniert die Kündigung Zustellung durch SecuTrans genau?
Grundsätzlich bietet SecuTrans die Kündigungs-Zustellung als persönliche Zustellung an den Empfänger oder die Empfängerin. Alternativ kann die Zustellung der Kündigung auch mittels Ersatzzustellung mit Einwurf in den Briefkasten erfolgen (vgl. §§ 178, 180 ZPO).
Die Kurier Zustellung durch SecuTrans ist rechtssicher und gewährleistet den Nachweis über den tatsächlich erfolgten Zugang der Kündigung, auch für den späteren Fall, falscher Schutzbehauptungen durch den Empfänger oder die Empfängerin.
Der von SecuTrans angewandte Zustellungsprozess ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.
Um die Rechtssicherheit der Kündigungs-Zustellung gewährleisten zu können, muss der SecuTrans Sicherheitskurier als Zustellungsbote Kenntnis vom Inhalt der Kündigung erhalten. Nur so kann zu einem späteren Zeitpunkt der Inhalt des Briefes unter Beweis gestellt werden.
Persönlichkeitsrechte und Datenschutz-Rechte Dritter werden im Rahmen der Kündigungs-Zustellung zu jeder Zeit gewahrt.
Nach erfolgreicher Zustellung der Kündigung übermittelt SecuTrans dem Auftraggeber das Zustellungsprotokoll. Dieses bereits dient als Nachweis des Zuganges der Zustellung und kann als Beweismittel in jedes Gerichtsverfahren eingebracht werden (vgl. §§ 416, 440 ZPO).
Zudem steht der Zustellungsbote wie auch ein etwaiger Zustellungszeuge jederzeit als Zeugen vor Gericht zur Verfügung.
Alle SecuTrans Sicherheitskuriere verfügen über einen einwandfreien Leumund sowie über langjährige Berufserfahrung in der Sicherheitswirtschaft und teilweise bei Polizei und sind erfahrene Zeugen vor Gericht.
Für Preisanfragen empfehlen wir die Nutzung des Online Formulars (siehe rechte Spalte) → → →.
Bei einer Zustellung per Boten geht es nicht darum, lediglich einen Brief in einen Briefkasten zu werfen. Vielmehr geht es darum, einen rechtssicheren Prozess professionell aufzusetzen und zu durchlaufen. Unzählige Stolperfallen können den Zustellungsprozess beeinflussen und den Nachweis des fristgerechten Zugangs schnell gefährden.
Ob der Prozess professionell durchgeführt wurde, erfahren Sie als Kunde aber leider nicht direkt nach der Vollzugsmeldung ihres Dienstleisters, sondern leider erst bei der Beweisaufnahme vor Gericht.
Daher hat Qualität und Professionalität in der Zustellung per Boten ihren berechtigten Preis.
SecuTrans kalkuliert Zustellungen per Boten nach tatsächlichem Aufwand, auf Grundlage benötigter Stunden und Entfernungskilometern. Diese rechnen sich ab dem SecuTrans Stützpunkt, der dem Zustellungsort am nächsten liegt.
Gerne prüfen wir auch eine kurzfristige Verfügbarkeit für eine Botenzustellung.
Da bei SecuTrans jede einzelne Botenzustellung höchste Priorität genießt, verfahren wir in der Auftragsannahme nach dem "First Come, First Served" Prinzip. Jede von SecuTrans angenommene Zustellung per Boten wird garantiert fristgerecht ausgeführt.
Für Verfügbarkeitsprüfung bitte das Online Formular nutzen (siehe rechte Spalte) → → →.
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Eine oft vorherrschende Meinung ist, dass der Abholer nur deswegen auch gleichzeitig der Zustellungsbote sein muss, da dieser bei Abholung Kenntnis vom Inhalt des Originaldokumentes erlangen muss. Diese Einschätzung ist aber falsch. Lesen Sie warum:
Die Abholung oder die Bereitstellung der Originaldokumente haben auf die Rechtssicherheit einer Botenzustellung KEINEN Einfluss. Eine flüchtige Kenntnisnahme der Kündigungserklärung bei Abholung ist ohnehin völlig unzureichend, um Rechtssicherheit herzustellen.
Aus diesem Grund ist der Abholungs- und Bereitstellungsprozess bei SecuTrans völlig losgelöst vom Zustellungsprozess. Bei Auftragsanfrage prüft SecuTrans die beste Vorgehensweise vor dem Hintergrund einer garantierten Rechtssicherheit der Zustellung per Boten.
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Neukunden
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Bestandskunden
Nutzen Sie einfach das Formular (rechts) oder kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner via E-Mail unter
Angebotsanfragen via E-Mail
Folgende Informationen werden für eine Preisanfrage benötigt:
- Um welche Art von Zustellung handelt es sich?
(z.B. Arbeitnehmerkündigung, Mietvertragskündigung, etc.) - Zustelladresse (mind. Land/Postleitzahl/Ort/Strasse (ohne Haus Nr.))
- Abholadresse (Wo befindet sich das Original des Dokuments aktuell?)
- Wann steht das Zustelldokument (frühestens) zur Abholung bereit?
- Wann ist die Zustellung gewünscht?
- Bis wann muss die Zustellung erfolgt sein (Datum) damit die Frist gewahrt wird? (Fristablauf)
Weitere Vorteile beim Einsatz der SecuTrans Sicherheitskuriere bei der Kündiguns-Zustellung
- Bis dato 100% Erfolgsquote in der Zustellung von Kündigungen
- Zustellungsprozess und SecuTrans nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert
- Zugelassenes Sicherheitsunternehmen nach § 34a GewO
- Fachlich qualifizierte Sicherheitskuriere, teilweise mit Polizeiausbildung und Erfahrungen bei der Aufklärung von Wirtschaftskriminalität
- Sicherheitskuriere nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet
- Strikte Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen (nach BDSG und der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)) sowie Wahrung der Persönlichkeitsrechte Dritter
- Zusätzliche Verschwiegenheitsverpflichtung (NDA) wird bei Auftragsannahme auf Anforderung gezeichnet
- Hoch motivierte und zuverlässige Mitarbeiter durch übertarifliche Entlohnung
- Referenzen: Namhafte Unternehmen aus Wirtschaft und Industrie, erfahren Sie mehr ...
Hinweis: SecuTrans erbringt keine Rechtsberatung. Für die Rechtswirksamkeit der oben beschriebenen Prozesse konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt Ihres Vertrauens.