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Zugang Kündigung: Briefkasten Einwurf späteste Uhrzeit

Die Uhrzeit des Zugangs einer Kündigung ist entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung

Bis zu welcher Uhrzeit muss eine Kündigung in den Briefkasten des Kündigungsempfängers eingeworden worden sein, damit der Zugang der Kündigung noch mit Wirksamkeit des gleichen Tages erfolgt ist?

Eine Kündigung wird erst zu dem Zeitpunkt wirksam, wenn diese dem Kündigungsempfänger zugegangen ist – der Zeitpunkt des Kündigungszugangs ist daher für die Wahrung der Kündigungsfrist besonders wichtig.

Die Uhr­zeit des Brief­ein­wurfs war Gegenstand in einer Viel­zahl von Ge­richts­ent­schei­dun­gen, schreibt Rechtsanwalt Dr. Stefan Röhrborn in einem Blogbeitrag der Kanzlei vangard.

Er­folgt demnach der Ein­wurf des Kün­di­gungs­schrei­bens in den Brief­kas­ten des Emp­fän­gers erst nach einer Zeit, zu der der Kündigungsempfänger üb­li­cher­wei­se nicht mehr mit einem Post­ein­gang zu rech­nen braucht, kann die kündigende Partei nicht davon aus­ge­hen, dass der Empfänger den Brief­kas­ten noch am sel­ben Tag leert und das Schrei­ben noch am gleichen Tag zur Kennt­nis nimmt. Der Zu­gang des Schrei­bens er­folgt daher erst am nächs­ten Werk­tag, so Dr. Röhrborn.

Die späteste Uhrzeit für einen wirksamen Zugang der Kündigung durch Einwurf in den Briefkasten wird in juristischen Kreisen mit 16:00 als Uhrzeit angenommen. Es ist jedoch zu empfehlen, den Einwurf in den Briefkasten des Kündigungsempfängers bereits am Vormittag eines Werktages vorzunehmen, wenn der Zugang noch mit Wirksamkeit zu diesem Werktag sicher erfolgen soll.

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