Zugang Kündigung: Briefkasten Einwurf späteste Uhrzeit
Die Uhrzeit des Zugangs einer Kündigung ist entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung
Bis zu welcher Uhrzeit muss eine Kündigung in den Briefkasten des Kündigungsempfängers eingeworden worden sein, damit der Zugang der Kündigung noch mit Wirksamkeit des gleichen Tages erfolgt ist?
Eine Kündigung wird erst zu dem Zeitpunkt wirksam, wenn diese dem Kündigungsempfänger zugegangen ist – der Zeitpunkt des Kündigungszugangs ist daher für die Wahrung der Kündigungsfrist besonders wichtig.
Die Uhrzeit des Briefeinwurfs war Gegenstand in einer Vielzahl von Gerichtsentscheidungen, schreibt Rechtsanwalt Dr. Stefan Röhrborn in einem Blogbeitrag der Kanzlei vangard.
Erfolgt demnach der Einwurf des Kündigungsschreibens in den Briefkasten des Empfängers erst nach einer Zeit, zu der der Kündigungsempfänger üblicherweise nicht mehr mit einem Posteingang zu rechnen braucht, kann die kündigende Partei nicht davon ausgehen, dass der Empfänger den Briefkasten noch am selben Tag leert und das Schreiben noch am gleichen Tag zur Kenntnis nimmt. Der Zugang des Schreibens erfolgt daher erst am nächsten Werktag, so Dr. Röhrborn.
Die späteste Uhrzeit für einen wirksamen Zugang der Kündigung durch Einwurf in den Briefkasten wird in juristischen Kreisen mit 16:00 als Uhrzeit angenommen. Es ist jedoch zu empfehlen, den Einwurf in den Briefkasten des Kündigungsempfängers bereits am Vormittag eines Werktages vorzunehmen, wenn der Zugang noch mit Wirksamkeit zu diesem Werktag sicher erfolgen soll.
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